Wie in der heraldischen Frühzeit, wo sich Ritter Ihre Wappen selbst zulegten, können Sie ein Wappen erwerben, stiften und vererben.
Das Wappen wird unter heraldischen Richtlinien (Heraldik = Gesetzgebung der Wappenkunde) mit Ihnen zusammen entworfen und handgezeichnet. Es entsteht entgegen zu den meist erhältlichen vorgefertigten Grafiken ein Unikat.
Die Anfrage und den Eintrag in eine freie Wappenrolle nehme wir gerne für Sie vor. Sie erhalten dann eine offizielle Urkunde und das Wappen wird veröffentlicht.